Migration

Das Heimatland zu verlassen, mag viele Gründe haben. Doch selten ist es nur einer und nie wird diese Entscheidung leichtfertig getroffen. Selbst bei Verfolgung und Krieg bleibt die Zukunft in einem fremden Land ungewiss. In den Beratungsstellen des Diakonischen Werks Mecklenburg-Vorpommern e.V. helfen wir Menschen, die nach ihrer Migration auf Unterstützung angewiesen sind, um sich zu orientieren und ein eigenständiges Leben in unserem Land aufzubauen. Eine Aufgabe, die uns schon in der Bibel aufgegeben wird: Ich bin ein Fremder gewesen und ihr habt mich aufgenommen (Mt. 25,36)
Notfonds für internationale Studierende
Der ökumenische Notfonds stellt für ausländische Studierende des Globalen Südens und Osteuropas in einer Notsituation finanzielle Hilfe bereit. Dabei handelt es sich nicht um ein Stipendium, sondern um eine zeitlich begrenzte Hilfe.
Internationale Studierende, die an einer Hochschule in Mecklenburg-Vorpommern immatrikuliert sind, können die Hilfe beantragen und aus einem DAC Land kommen. Eine Übersicht, der DAC-Länder gibt es hier:
Bundesministerium für wirtschafltiche Entwicklung und Zusammenarbeit
Die finanzielle Unterstützung wird von der Hilfsorganisation Brot für die Welt zur Verfügung gestellt. Das Diakonische Werk Mecklenburg-Vorpommern e.V. prüft und bewilligt die Anträge. Da es sich bei den Beihilfen nicht um staatliche Gelder handelt, besteht auch kein Rechtsanspruch auf diese Mittel. Wir setzten bei wiederholter Förderung ein gesellschafts- oder entwicklungspolitisches Engagement voraus.
Beihilfen aus dem Notfonds können nicht gewährt werden für:
- Sprachschüler*innen (auch Vorbereitungskurse)
- Studierende an Studienkollegs
- Promotionen nach abgeschlossenem Studium
- Zweitstudiengänge
- Studierende, die zuvor durch Langzeitstipendien (d. h. länger als ein Jahr) einschließlich BAföG mit monatlichen Leistungen über 500 Euro gefördert wurden und die letzten empfangenen Leistungen ein Jahr oder weniger zurückliegen
- Asylbewerber:innen und Asylberechtigte
- Bildungsinländer:innen h. Für Studierende, die zum Zeitpunkt der Erstantragstellung älter als 35 Jahre sind i. Für Studierende, deren Aufenthaltsstatus ein anderer ist als „zum Zwecke des Studiums“
- ausländische Studierende, die mit einer*m Partner*in verheiratet sind, die*der aus einem Land stammt, das nicht in der unten genannten Länderliste aufgeführt ist.
Informationen und Beratung und Hilfe bei der Antragstellung erhalten ausländische Studierende bei den Evangelischen Studierendengemeinden:
Evangelische Studierendengemeinde Rostock
Ulmenmarkt 3
18057 Rostock
Tel.: 0381/36442023
Email: esg.uni-rostock.de
Evangelische Studierendengemeinde Greifswald
Martin-Luther-Str. 8
17489 Greifswald
Tel.: 03834/2318860
Email: johann.riedel(at)esg.nordkirche.de
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