Häusliche Krankenpflege: Versorgung in M-V ist gefährdet

Schirftzug LIGA MVLIGA MV

Schwerin, 26. Februar 2024
Häusliche Krankenpflege
Versorgung in M-V ist
gefährdet
Krankenkassen und LIGA der Spitzenverbände der Freien
Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern ringen seit
Monaten um eine Vergütung für Leistungen der Häuslichen
Krankenpflege. Die Verhandlungen sind jetzt gescheitert. Dies
gefährdet die Versorgung der Patienten.
Die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in
Mecklenburg-Vorpommern erklärt – wie bereits im Vorjahr - die
Verhandlungen zur Vergütung der Leistungen der Häuslichen
Krankenpflege (HKP) für 2024 als gescheitert. Die Krankenkassen und
die LIGA-Verbände konnten sich für 187 ambulante Pflegedienste der
Wohlfahrtsverbände auf keine neuen Preise verständigen.
„Für uns steht das Wohl unserer Patienten an erster Stelle. Doch ihre
Versorgung ist derzeit akut gefährdet“, sagt Jan-Hendrik Hartlöhner,
Vorsitzender der LIGA. „Wir wollen unsere Patienten auch in Zukunft
qualitativ hochwertig und verlässlich versorgen. Aber dafür brauchen
wir eine angemessene und auskömmliche Refinanzierung unserer
Leistungen.“
Nachdem die Verhandlungen im Frühjahr 2023 gescheitert waren, hat
im November 2023 eine unabhängige und neutrale Schiedsperson
eine sach- und leistungsgerechte Vergütung für Leistungen der
Häuslichen Krankenpflege festgesetzt. Die Krankenkassen haben
gegen diesen Schiedsspruch im Dezember Klage eingereicht. „Wir
fordern die Krankenkassen nachdrücklich auf, ihre Klage gegen den
Schiedsspruch zurückzuziehen und diesen anzuerkennen. Nur durch
die vollumfängliche Umsetzung des Schiedsspruchs werden die in den
ambulanten Pflegediensten entstehenden Personalkosten refinanziert
und eine flächendeckende Versorgung mit Leistungen der Häuslichen
Krankenpflege ermöglicht“, sagt der LIGA-Vorsitzende.
Mit dem Schiedsspruch ist ein sach- und leistungsgerechtes
Vergütungssystem anerkannt worden.
Bisher wurde die Vergütung der Leistungen der Häuslichen
Krankenpflege von den Krankenkassen nur pauschal weiterentwickelt,
ohne Rücksicht auf die in den ambulanten Pflegediensten tatsächlich
entstandenen Kosten. Diese Pauschalen sind aber zu niedrig, da sie
die gestiegenen Lohnkosten nicht berücksichtigen. „Wir zahlen
Gehälter auf Tarifniveau. So erkennen wir die gute und wertvolle Arbeit
der Mitarbeitenden in der Pflege an. Die Kostenträger müssen diese
Entwicklungen in der Vergütung mittragen “, so Jan-Hendrik Hartlöhner
weiter.
Die Wohlfahrtsverbände sehen nur auf Basis des Schiedsspruchs die
Möglichkeit, die Vergütungsverhandlungen für 2024 fortzuführen. Das
lehnen die Krankenkassen ab. Daher muss erneut der Weg eines
langwierigen Schiedsverfahrens zu Lasten der ambulanten
Pflegedienste der LIGA-Verbände beschritten werden.
Wenn die grundlegenden Rahmenbedingungen zur Erbringung von
Leistungen der Häuslichen Krankenpflege für die ambulanten
Pflegedienste nicht stimmen, ist auf absehbare Zeit die Versorgung der
Patienten in ihrem Zuhause gefährdet.

Die Pressemitteilung zum Download

Hintergrund:
Unter Häuslicher Krankenpflege (HKP) versteht man die medizinisch-
pflegerische Versorgung und Betreuung von Patienten in ihrem
eigenen Zuhause. Dies umfasst die Unterstützung bei der
Medikamenteneinnahme, Wundversorgung, Injektionen und andere
medizinische Dienstleistungen, die normalerweise in einem
Krankenhaus oder einer medizinischen Einrichtung angeboten
werden. Die Pflege kann von qualifiziertem medizinischem Personal
wie Pflegefachmännern/-frauen oder geschulten Pflegekräften
durchgeführt werden und zielt darauf ab, die Genesung und
Lebensqualität der Patienten zu verbessern bzw.
Krankenhausaufenthalte zu verhindern oder zu verkürzen.

Pressekontakt:
Stephanie Böskens
Der Paritätische Wohlfahrtsverband
Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Gutenbergstraße 1
19061 Schwerin
Tel.: 0385 59221-16
Mobil: 0152 52765785
stephanie.boeskens(at)paritaet-mv.de
www.paritaet-mv.de