Berlin | Der Bundestag befasst sich am morgigen Freitag (12. 2.2021) erstmals mit der Verlängerung der Sonderregelungen wegen der epidemischen Lage (EpiLage-Fortgeltungsgesetz) und dem Sozialdienstleistereinsatzgesetz (SodEG). Von beiden Gesetzen sind Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege existenziell betroffen.
Dazu erklärt der Präsident der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), Ulrich Lilie: „Die Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege sind dringend auf die weitere Unterstützung der staatlichen Rettungsschirme angewiesen. Durch die jetzt geplanten Neuregelungen im ‘EpiLage-Fortgeltungsgesetz’ würde die Finanzierung vieler Pflegeheime gefährdet, weil Mindereinnahmen nur noch aufgrund von behördlichen Anordnungen oder landesrechtlichen Verordnungen geltend gemacht werden könnten. Damit stellt der Gesetzentwurf in der jetzigen Form die Existenz der am härtesten durch Corona-Ausbrüche getroffenen Pflegeheime infrage.
Schutzschirme für Pflege und Sozialeinrichtungen bis Ende 2021 verlängern
Außerdem reicht eine Verlängerung der Sonderregelungen im Elften Sozialgesetzbuch um drei Monate über den 31. März hinaus bei weitem nicht aus. Der Schutzschirm für die Pflege muss die Finanzierung der Einrichtungen mindestens bis zum Jahresende gewährleisten.”
Lilie weiter: „Gleiches gilt für die Verlängerung des SodEG. Denn bisher ist in keiner Weise absehbar, wie sich die Pandemie im Laufe des Jahres entwickelt und ob wir im Herbst 2021 wieder in die frühere Normalität zurückkommen. Als Auffanghilfe für die sozialen Dienstleister hat sich das SodEG bewährt. Es wäre fatal, dieses wichtige Instrument jetzt zu früh aus der Hand zu legen. Eine Verlängerung bis zum Jahresende ist auch hier die einzige vernünftige Lösung. Wir appellieren deshalb an den Deutschen Bundestag, die Fristen in den Gesetzentwürfen dringend an die Realität anzupassen, um schwere Schäden von der sozialen Infrastruktur abzuwenden.”
Kontakt: BAGFW, Katrin Goßens, Tel.: 030 24089-121, presse@bag-wohlfahrt.de