Wohlfahrtsverbände fordern Koalitionspartner zur Sicherung überregionaler Beratungsangebote auf

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Schwerin, 21.10.21. Die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtpflege in Mecklenburg-Vorpommern fordert SPD und Linke auf, in ihren Koalitionsverhandlungen eine wohnortnahe und zeitnahe Beratung für Menschen in Not als ein zentrales Anliegen zu formulieren. Das bedeute, ein gut ausgebautes Netz von Beratungsstellen zu erhalten und keine weiteren Einschnitte zuzulassen.

„Das Land darf sich nicht schrittweise aus der Finanzierung der überregionalen Beratungsangebote zurückziehen, wie es gerade den Anschein macht“, mahnt Steffen Feldmann, Vorsitzender der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtpflege in Mecklenburg-Vorpommern. „Die überregionale Beratung muss gesichert werden und als dauerhafte, eigenständige Aufgabe des Landes erhalten bleiben.“

Zurzeit würden Beratungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten unterschiedlich vorgehalten und nach unterschiedlichen Standards finanziert. „Wir brauchen hier landeseinheitliche Versorgungs- und Finanzierungsstandards für alle Beratungsarten“, fordert Feldmann. „Die Menschen im Land sollen doch die gleichen Chancen haben, sich Hilfe zu holen, egal wo sie wohnen.“

Die LIGA fordert die zukünftige Landesregierung auf, angemessene Versorgungsschlüssel nach Bedarfen und Qualitätsstandards für alle Beratungsarten festzusetzen und auch zukünftig Einfluss auf die Gestaltung einer flächendeckenden Beratungslandschaft zu nehmen.

Hintergrund: Am 1. Januar 2022 tritt der zweite Teil des Wohlfahrtsfinanzierungs- und –transparenzgesetzes in Kraft. Damit überträgt das Land die Verantwortung für die Beratung an die Kommunen. In den vergangenen Wochen wurden entsprechende Zuweisungsvereinbarungen mit den Landkreisen geschlossen. Für die Städte Rostock und Schwerin stehen diese noch aus.

Mit Blick auf Koalitionsverhandlungen fordern die Verbände folgende Anliegen zu berücksichtigen:

  • Ein flächendeckendes Angebot aller Beratungsarten als Pflichtaufgabe der Daseinsvorsorge für die Menschen im Land aufrechterhalten
    • deitnahe und wohnortnahe Beratung muss erhalten bleiben
  • Die überregionale Beratung sichern und als dauerhafte, eigenständige Aufgabe des Landes erhalten
    • das Land darf sich nicht schrittweise aus der Finanzierung der überregionalen Beratungsangebote zurückzuziehen
  • Landeseinheitliche Versorgungs- und Finanzierungsstandards für alle Beratungsarten
    • Beratungen werden in den Landkreisen und kreisfreien Städten unterschiedlich vorgehalten und nach unterschiedlichen Standards finanziert
  • Eine vollständige Zuwendungsfähigkeit tariflicher Bezahlung zu ermöglichen
    • die vollständige Anerkennung der tariflichen Bezahlung sowie von Sach- und Nebenkosten
  • Eine Steuerungsgruppe aus Vertreter*innen von Land, Landkreisen und kreisfreien Städten und Wohlfahrtsverbänden einrichten
    • die sozialen Aufgaben im Land können nur gemeinsam gelöst werden


Pressekontakt:
Mathias Thees
Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e. V.
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