Mit der Unterzeichnung des Landesrahmenvertrags einigen sich
erstmals die Akteurinnen und Akteure der Kindertagesförderung – die
kommunalen Spitzenverbände, die öffentlichen und privaten Träger
von Kindertageseinrichtungen sowie Verbände der freien
Wohlfahrtspflege – auf gemeinsame Ziele und Vorgaben: Dazu gehören
u. a. die Berechnung der Arbeitszeiten sowie ein einheitlicher
Personal- und Leistungsschlüssel. Mit der Festlegung der
Rahmbedingungen verbessern die Leistungsträger und
Leistungserbringer die Qualität in der Kita. Der Einigung ist ein
intensives Schlichtungsverfahren vorangegangen, das der unabhängige
Schlichter Michael Mack, Vorsitzender Richter am Landgericht Rostock,
geleitet hat. Er wurde durch das Ministerium für Bildung und
Kindertagesförderung eingesetzt.
Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Die Unterzeichnung ist ein
historisches Ereignis für Mecklenburg-Vorpommern. Zwölf Jahre lang
sind die Verhandlungen gescheitert. Nun herrscht Einigung über einen
Landesrahmenvertrag, der die Eckpunkte zwischen der kommunalen
Familie und den Leistungserbringern regelt. Damit haben alle Seiten
Rechtssicherheit für die Zukunft und der Weg für
Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesförderung ist frei. Diese
zielführende Zusammenarbeit aller Beteiligten ist für mich ein Beispiel,
wie miteinander Verbesserungen umgesetzt werden.“
Landrat Heiko Kärger, Vorsitzender des Landkreistages M-V: „Unsere
Kinder benötigen starke Fachkräfte und gut ausgestattete
Einrichtungen. Mit dem Landesrahmenvertrag gelingt es uns, derzeit
noch vorhandene Niveauunterschiede anzugleichen und künftige
Verbesserungen des Personalschlüssels und weiterer Qualitätsfaktoren
von einer einheitlichen Basis aus anzugehen. Die Neueinführung von
Sachkostenpauschalen sollte hierbei für alle Beteiligten in absehbarer
Zeit auch das Verhandlungsgeschehen entlasten. Der
Landesrahmenvertrag soll durch eine Begleitkommission fortlaufend
evaluiert und weiterentwickelt werden. Wir haben nun eine
gemeinsame Startlinie, von der aus wir unsere Kindertagesstätten in
gemeinsamer Verantwortung von Land, Trägern und Kommunen fit für
die Zukunft machen wollen.“
Andreas Wellmann, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindetages
M-V: „Wir freuen uns, dass die Verhandlungen vor Ort durch absolut
nachvollziehbare Berechnungsschemata und Pauschalen erleichtert
werden und somit landesweit allen Beteiligten einen verlässlichen
Rahmen bieten, ohne die kommunalen Selbstverwaltungsrechte zu
beschneiden. Uns ist zudem eine auskömmlich finanzierte
Mindestpersonalausstattung wichtig. Nun erhalten unsere Städte und
Gemeinden mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit, auch für die
Eltern und Mitarbeitenden. Hinter uns liegt ein langer Prozess, der
klarere Rahmenbedingungen schafft. Aber es ist ein Kompromiss, der
auch die Städte und Gemeinden wie auch das Land mehr kosten
kann.“
Dieter Eichler, Mitglied des Vorstands der Liga der Spitzenverbände
der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern e.V. und
Landesgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes: „Mit
diesem Rahmenvertrag ist eine laufende Anpassung des
Personalschlüssels an die gesetzlichen Regelungen zur Fachkraft-Kind-
Relation unter Beachtung der täglichen Öffnungszeit, die Anzahl der
Schließtage und Krankentage möglich. Durch seine Ausgestaltung kann
er von den Vertragspartnern einvernehmlich angepasst werden.
Zudem werden durch die Regelungen zur Leistungsvereinbarung
mittelfristig die Verhandlungen vereinfacht und aufwendige
Schiedsverfahren für die Kita-Träger und die Leistungsträger
vermieden.“
Susanne Hacker, Verband privater Träger der freien Jugend- und
Sozialhilfe M-V e.V. (VPK M-V): „Kinder sind die Zukunft einer
Gesellschaft. Der frühkindlichen Förderung in einem Lebensabschnitt
der Kinder, in dem entscheidende Grundlagen für ihre
Persönlichkeitsentwicklung gelegt werden, kommt daher große
Bedeutung zu. Diese Förderung, die in den Kindertagesstätten des
Landes M-V stattfindet, bedarf klarer und beständiger
Rahmenbedingungen. Mit dem Abschluss des Landesrahmenvertrages
am 10. April 2024 wird ein entsprechender Rahmen geschaffen: Ein
guter Tag für die Kinder in Mecklenburg-Vorpommern.“
Ein Landesrahmenvertrag stellt die Verbindung zwischen den
landesgesetzlichen Regelungen sowie den Einzelvereinbarungen vor
Ort mit jeder Kindertageseinrichtung her und wirkt stark voneinander
abweichenden Einzelvereinbarungen entgegen. Ziel des
Landesrahmenvertrages ist es, landesweit einheitliche
Rahmenbedingungen festzulegen und so die Qualität in
Kindertagesstätten und Horten weiter zu steigern, unter anderem
durch verbesserte Arbeitsbedingungen für Fachkräfte.
Pressekontakt Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern:
Antje Habermann
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